pafl: Abänderung des Sozialhilfegesetzes
(ots) - Neue Zuständigkeitsregelung Vaduz, 23. November (pafl) - Mit Abänderung des Sozialhilfegesetzes im Jahre 2005 wurde die Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe neu dem Amt für Soziale Dienste mit der Einschränkung übertragen, dass der Entscheid des Amtes der Zustimmung durch die Fürsorgekommission der jeweiligen Gemeinde unterliegt. Die Regierung hat nunmehr einen Bericht und Antrag zur ...