pafl: Sofortmassnahme gegen Vogelgrippe
(ots) - Verbot für Freilandhaltung von Geflügel in Liechtenstein vorgesehen Vaduz, 21. Oktober (pafl) - Die Freilandhaltung von Geflügel in Liechtenstein soll bis zum 15. Dezember 2005 verboten werden. In dieser Zeit sind auch Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen verboten. Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll die Einschleppung der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) in die Geflügelbestände ...