Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Düngen mit Klärschlamm wird verboten
Bern (ots) - Klärschlamm darf nicht mehr als Dünger verwendet werden; er muss künftig umweltverträglich verbrannt werden. Der Bundesrat hat die Stoffverordnung per 1. Mai 2003 entsprechend geändert. Das Verbot wird stufenweise eingeführt: Im Futter- und Gemüsebau darf Klärschlamm schon ab Mai dieses Jahres nicht mehr verwendet werden. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt eine Übergangsfrist bis ...